Kreditfähigkeit von Privatpersonen

Die Kreditfähigkeit leitet sich aus dem rechtlichen Rahmen der allgemeinen Geschäftsfähigkeit im BGB ab. Somit sind Kinder unter 7 Jahren grundsätzlich nicht kreditfähig (§ 104 BGB).

Minderjährige ab 7 Jahren können grundsätzlich Geschäfte mit der Erlaubnis der Eltern bzw. eines Vormundes abschließen (§§ 106 ff 107 BGB). Stimmen die gesetzlichen Vertreter einer Darlehensaufnahme zu, so können auch bereits Minderjährige einen Kredit beanspruchen. Sie sind somit eingeschränkt kreditfähig.

Mit eintretender Volljährigkeit (18 Jahre), gelten natürliche Personen nach deutschem Recht als voll geschäftsfähig und somit auch voll kreditfähig.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeit zielt auf persönliche und materielle Gegebenheiten ab, die die Bank vor Ausfallrisiken bewahren soll. Standardisierte Privatkredite werden durch ein maschninelles Kunden-Rating (Kreditscoring) auf diese Risiken geprüft.

Hierzu zählen vor allem Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Daneben werden weitere Informationen über Selbstauskünfte vom Kunden (mit dessen Unterschrift) einbezogen. Mit einer Haushaltsrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung) leitet die Bank die Kapitaldienstfähigkeit (KDF) des Kunden ab und überprüft, ob dieser in Lage ist, ordnungsgemäß Zinsen und Tilgung zu leisten.

Unterlagen zur materiellen Kreditwürdigkeitsprüfung

Zur Genehmigung von Krediten benötigen Banken von ihren Kunden einen genauen Überblick über die materielle Kreditwürdigkeit des Kunden. Zunächst wird der Kunde im Rahmen der Kontoverbindung nach § 11 GWG mit seiner vollständigen Identität erfasst. Des Weiteren benötigt die Bank nun folgende Unterlagen:

  • Einkommens-/Gehaltsnachweise
  • SCHUFA-Auskunft
  • unterzeichnete Selbstauskunft
  • ggf. Einnahmen-/Ausgabenrechnung
  • ggf. Arbeitsvertrag
  • ggf. Nachweise zum Kontoverhalten
  • ggf. Grundbuchauszug

Empfohlene Literatur

Als weiterführende Literatur empfehle ich Ihnen einen der beiden Klassiker aus dem Bankwesen:

             

Insbesondere der Grill/Perczynski hat mir in für meine Bankpraxis und für die Prüfungen sehr geholfen. Den kann ich wirklich jedem ans Herz legen.