Arten von Krediten

Die Vergabe von Krediten (lat. credere = glauben) beschreibt das grundsätzliche Verhältnis zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger: Im klassischen Sinne der Geldleihe bedeutet dies, dass dem Kreditnehmer ein bestimmter Geldbetrag für eine bestimmte Laufzeit zu einem festen oder variablen Zinssatz zur Verfügung gestellt wird.

Hiervon abzugrenzen ist die Kreditleihe, die keine direkte Auszahlung von liquiden Mitteln an den Kreditnehmer vereinbart, sondern lediglich eine Bürgschafts-/Garantiefunktion erfüllt. Die Bank überlässt dem Kreditnehmer die eigene Kaufkraft. Die Grundlage hierfür ist die gute Bonität des Kreditgebers (Bank), der sich mit diesem Avalkredit zur Leistung verpflichtet, falls der Kreditnehmer nicht leisten kann.

Ein Kredit wird als Außenfinanzierung und als Fremdfinanzierung angesehen.

Verbraucherdarlehen Firmenkredite Kommunalkredite
  1. Kontokorrentkredit
  2. Ratenkredit
  3. Baufinanzierung
  4. Lombard-Kredit
  1. Betriebsmittelkredite
  2. Investitionskredite
  3. Avalkredite
Kredite an öffentliche Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen.

1 Verbraucherdarlehen

Verbraucherdarlehen sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber (Bank) und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Sie sind in den §§ 491 ff. BGB geregelt und stehen unter besonderem rechtlichen Schutz. So muss die Bank dem Kunden vor dem Vertragsabschluss wichtige Informationen über die Kreditbedingungenzur Verfügung stellen. Darunter fällt unter anderem ein effektiver Jahereszins, der das Kreditangebot vergleichbar machen soll. Ebenfalls hat der Kunde das Recht auf einen Vertragsentwurf vor dem Abschluss des Geschäfts sowie eine Abschrift nach Zustandekommen des Vertrages.

Den Verbrauchern steht ein besonderes Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages zu.

Ausgeschlossen von den gesonderten Regelungen sind Kredite mit Nettodarlehensbeträgen von unter 200 EUR, da diese nicht als Verbraucherdarlehen gelten. Genauso fallen Existenzgründerdarlehen nicht unter diese Regelungen.

1.1 Kontokorrentkredit (Privatkunden)

Kontokorrentkredit auf den laufenden Girokonto

Der Kontokorrentkredit ist eine eingeräumte Kreditlinie (revolvierender Kredit) auf dem Girokonto des Kunden. Bis zu dieser Linie kann der Kunde frei über den Kontokorrent verfügen. Durch Zahlungseingänge kann er flexibel und schnell wieder abgedeckt werden. Er dient zur kurzfristigen Bereitstellung von liquiden Mittel für den Kunden.

Die Kosten des Kontokorrentkredites belaufen sich für Privatkunden auf:

  1. Kontoführungsentgelte
  2. fester Sollzinssatz (per annum) auf variable Inanspruchnahme der Kreditlinie

Die meisten Kreditinstitute kapitalisieren die Sollzinsen vierteljährig und buchen sie vom Kundenkonto ab.

In der Regel liegt dieser Sollzinssatz für einen Kontokorrentkredit über dem eines Ratenkredits, da der Kunde die liquiden Mittel sehr flexibel und teilweise unvorhersehbar in Anspruch nehmen kann. Es ergeben sich für die Banken zusätzliche Abrufrisiken.

Der Kontokorrentkredit wird zumeist als Blankokredit geführt, da er betraglich auf wenige Nettomonatseinkommen begrenzt ist.

Die Tilgung erfolgt zu jeder Zeit, wenn der Kunde den Sollsaldo auf dem Kontokorrentkonto ausgleicht.

1.2 Ratenkredit

Der Ratenkredit ist ein standardisiertes mittel- oder langfristiges Darlehen für Privatkunden. Die Mittelverwendung kann sowohl frei als auch für bestimmte Investitionen beschränkt sein (z.B. Autokredit oder Modernisierungskredit). Er wird in einer Summe (ggf. abzüglich eines Disagios) zur Verfügung gestellt.

Die Rückführung des Kredites erfolgt mit einem festen Tilgungsplan. In der Regel werden hier monatliche gleichbleibende Raten vereinbart, die aus Zins & Tilgung bestehen (Annuität).

1.3 Baufinanzierung

Eine Baufinanzierung ist ein langfristiges Darlehen zur Finanzierung von Immobilienkäufen, Bauvorhaben und Modernisierungskosten von Wohnhäusern bzw. Eigentumswohnungen.

Die Ausgestaltung erfolgt in der Regel als Annuitätendarlehen, sodass der Kunde während der Vertragslaufzeit eine gleichbeibende (monatliche, viertel-/halb-/jährliche) Rate bezahlt. Daneben werden seltener auch Tilgungsdarlehen vereinbart. Endfällige Darlehen werden häufig als Zwischenfinanzierung für eine bestimmte Periode verwendet.

Durch Eintragung von Grundpfandrechten sichert die Bank den Kredit ab.

Weitere Informationen im Bereich: Immobilien

1.4 Lombardkredit

Der Lombardkredit ist ein kurzfristiges Darlehen gegen Verpfändung beweglicher fungibler (=handelbarer) Vermögensgegenstände des Schuldners. In der Regel werden hierbei Effekten/Wertpapiere des Schuldners als Sicherheit zur Verpfändung verwendet. Daher wird der Lombardkredit auch als Wertpapierkredit verstanden.

Die Werthaltigkeit der Wertpapiere wird von der Bank vor der Kreditvergabe geschätzt. Hierzu werden die aktuellen Kurse mit Abschlägen versehen, um die Risiken von fallenden Kursen einzukalkulieren. Risikobehaftete Aktien werden mit einem höheren Abschlag versehen (z.B. -40%) als sichere Rentenpapiere (Anleihen).

Diese Beleihungsgrenzen legt jedes Kreditinstitut individuell fest.


2 Firmenkredite

Die Kreditvergabe an Unternehmen gliedert sich grundsätzlich in zwei Bereiche auf: Die kurzfristige Finanzierung von Umlaufvermögen mit einer Tilgung bei Fälligkeit und die mittel-/langfristige Finanzierung von Anlagevermögen mit einem festgelegten Tilgungsplan.

2.1 Betriebsmittelkredite

Liegt der Kundenbedarf bei einer Finanzierung von Umlaufvermögen, so handelt es sich hierbei um Kredite im kurzfristigen Bereich mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr. Die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit bei Fälligkeit des Kreditrahmens. In der Regel werden diese Verträge am Ende der Laufzeit proloniert, wodurch der Kunde den Kreditrahmen auch weiterhin nutzen kann. Die Voraussetzung für eine Prolongation ist stets die Kreditwürdigkeit des Kunden, welche in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

2.1.1 Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit ist eine eingeräumte Kreditlinie auf dem laufenen Geschäftskonto eines Unternehmens. Der Kunde kann im Rahmen dieser Kreditlinie sehr kurzfristig liquide Mittel abrufen, wenn diese benötigt werden.

Von einer Überziehung wird erst dann gesprochen, wenn der Kunde über sein Kreditlimit hinaus liquide Mittel abruft.

Die Kosten für einen Kontokorrentkredit können sich je nach vertraglicher Vereinbarung unterschiedlich aufteilen:

  • variable oder feste Sollzinsen für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag
  • ggf. eine Bereitstellungsprovision für das nicht in Ansprich genommene Kreditvolumen
  • ggf. Überziehungszinsen

Für die Berechnung von Sollzinsen wird ausschließlich die Eurozinsmethode (act/360) verwendet.

Die Tilgung des Kontokorrentkredits erfolgt im täglichen Geschäft mit eingehenden Zahlungen. Spätestens allerdings mit Auslaufen des Kreditrahmenvertrages tritt die Fälligkeit ein und ein bestehender Sollbetrag ist auszugleichen.

2.1.2 Geldmarktkredit

Der Geldmarktkredit dient der kurzfristigen Finanzierung von Umlaufvermögen und wird im Gegensatz zum Kontokorrent zahlungswirksam auf das Geschäftskonto des Firmenkunden eingezahlt.

Die Kosten für den Geldmarktkredit bestehen aus dem vereinbarten Sollzinssatz auf das gesamte Kreditvolumen. Der Sollzins setzt sich je nach Laufzeit und Währung aus einem variablen Referenzzins (EURIBOR, LIBOR oder EURONIA) und einer Marge für die Bank zusammen. Während der eigentlichen Laufzeit bleibt dieser vereinbarte Zinssatz allerdings kostant.

Beispiel:
Der 3-Monats-EURIBOR ist ein variabler Zinssatz, der täglich neu ermittelt wird. Bei Vertragsabschluss für einen 3-monatigen Geldmarktkredit wird nun der aktuelle Zinssatz mit der Marge bei Vertragserstellung verwendet und bleibt für diese drei Monate konstant. Bei einer Prolongation nach den drei Monaten wird der Zinssatz aktualisiert.

Grundsätzlich ist der Geldmarktkredit daher variabel verzinst. Während der Vertragslaufzeiten selbst, bleibt er allerdings fix.

Die Tilgung erfolgt erst am Tag der Fälligkeit, wenn der Kreditbetrag in voller Höhe mit angefallenen Zinsen vom Konto des Firmenkunden abgebucht wird. Üblich sind Prolongationen des Geldmarktkredits, sodass dem Kunden die ausgezahlte Kreditsumme länger zur Verfügung steht. Auch eine Reduzierung oder Erhöhung des Geldmarktkredits sind am Ende der Laufzeit möglich.
Die Zahlung der Zinsen erfolgt zu fest vereinbarten Terminen (z.B. vierteljährig).

2.1.3 Factoring / Forfaitierung

Zur kurzfristigen Erhöhung der liquiden Mittel, können Unternehmen ("Klient") ihre Forderungen regresslos an eine Bank / Factoringgesellschaft ("Factor") verkaufen. Der Factor wird dem Klienten hierfür den Forderungsbetrag abzüglich einer Factoringmarge auszahlen.

Das Factoring beschreibt hierbei den fortlaufenden Ankauf von Forderungen von einem Kunden, wohingegen eine Forfaitierung den Ankauf einer einzelnen Forderung bedeutet.

Die Bank übernimmt die Delkrederefunktion (Ausfallrisiko), die Dienstleistungsfunktion (Verwaltung und Inkasso) und die Finanzierungsfunktion (Zahlungsfunktion für den Kunden).

Das Factoring kann auch dazu dienen, um Verbindlichkeiten kurzfristig zu tilgen. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens steigt dadurch.

2.2 Investitionskredite

Die Finanzierung von Anlagevermögen sollte durch langfristiges Fremdkapital gedeckt sein, da diese Vermögensgegenstände dem Kunden mittel-/langfristig zur Verfügung stehen und daher auch über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Es wird ein fester Tilgungsplan für den Kunden erstellt, der sich häufig an den jährlichen Abschreibungen auf den finanzierten Vermögensgegenstand orientiert.

2.3 Avalkredit

Wie bereits erwähnt, gelten Avalkredite nicht als klassische Geldleihe, da der Vertragsabschluss nicht zur Auszahlung von liquiden Mitteln führt. Die Bank stellt allerdings ihre eigene Kreditwürdigkeit bzw. gute Bonität zur Verfügung und verpflichtet sich gegenüber Dritten als Bürge oder Garant aufzutreten.

Das Kreditinstitut gibt gegenüber dem Begünstigten (Dritten) eine Bürgschaft oder eine Garantie für einen vereinbarten Zweck ab. Da die Leistungspflicht der Bank nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen ist, wird auch von einer Eventualverbindlichkeit gesprochen.

Die Garantie ist eine abstrakte Sicherheit und somit vom Geschäft losgelöst. Es ergibt sich hieraus, dass die Bank bei Zahlungsaufforderung des Dritten sofort leisten muss.
Die Bürgschaft ist hingegen akzessorisch, also an das Geschäft gebunden. Sie kann vertraglich auch so vereinbart werden, dass die Bank auf erstes Anfordern hin zahlen muss.

Die wichtigsten Arten von Avalkrediten sind:

  • Anzahlungsaval
  • Bietungsgsaval
  • Gewährleistungsaval
  • Mietaval

Die Kosten eines Avalkredits werden in der Avalprovision abgebildet, die sich aus den Kosten für die EK-Unterlegung, einer Risikoprämie, Bearbeitungsentgelten und Gewinnmargen ergibt.

Eine Tilgung erfolgt nicht, solange kein Aval ausbezahlt wurde.

Empfohlene Literatur

Als weiterführende Literatur empfehle ich Ihnen einen der beiden Klassiker aus dem Bankwesen:

             

Insbesondere der Grill/Perczynski hat mir in für meine Bankpraxis und für die Prüfungen sehr geholfen. Den kann ich wirklich jedem ans Herz legen.