Derivate > unbedingte Termingeschäfte > außerbörslich gehandelt > Forwards

Forward Rate Agreement

Das Forward Rate Agreement (FRA) ist ein außerbörsliches Zinstermingeschäft. Es ist die Vereinbarung zwischen zwei Parteien, einen Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft festzulegen (unbedingtes Termingeschäft). Hierbei handelt es sich um Geschäfte mit einer Vorlaufzeit und einem Anlagezeitraum von jeweils maximal 12 Monaten.

Nachdem am heutigen Tage die aktuellen Kassazinssätze für unterschiedliche Laufzeiten feststehen, können wir anhand dieser den Terminzinssatz des FRA rechnerisch ermitteln.

FRA als Absicherungsinstrument

Das Forward Rate Agreement ist ein Absicherungsinstrument gegen Zinsänderungsrisiken.

Der Käufer eines FRA sichert sich gegen steigende Zinsen ab und zahlt dem Verkäufer den bei Vertragsabschluss festgelegten FRA-Satz. Steigt nun der (variable) Referenzzins an, muss der Verkäufer für die Differenz zwischen FRA-Satz und Referenzzins aufkommen. 

Der Verkäufer hingegen kann sich gegen fallende Zinsen absichern. Er erhält auch dann vom Käufer den festen FRA-Satz, wenn die Zinsen gefallen sind.

Forward Rate Agreement (FRA) als Absicherungsinstrument bei Zinsänderungsrisiken

 

Merkregel:

Wer als Kunde ein Forward Darlehen bei seiner Bank anfragt,
hat Angst vor steigenden Zinsen in der Zukunft!