Aktien

Aktien verbriefen Anteile bzw. Teilhaberrechte an Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) oder Europäischen Gesellschaften (SE). Der Inhaber der Aktie beteiligt sich somit am Grundkapital (Eigenkapital) der Gesellschaft mit allen verbundenen Rechten.

Grundsätzlich lassen sich Aktien nach ihrem Stimmrecht, ihrer Übertragbarkeit, ihrer Verbriefung, ihrem Emissionszeitpunkt und nach ihrer Handelbarkeit unterscheiden.

Aktien: Unterscheidung nach Stimmrecht, Verbiefung, Übrtragbarkeit, Emissionszeitpunkt und Handelbarkeit

Rechte des Aktionärs

Dem Aktionär werden bestimmte Rechte zugeschrieben, die sich daraus ergeben, dass er der Aktiengesellschaft risikobehaftetes Eigenkapital zur Verfügung stellt.

Gewinnbeteiligung
(Dividendenrecht)

Da es sich bei Aktien um Eigenkapital handelt, erhält der Aktionär eine anteilige Gewinnbeteiligung (Dividende) für das bereitgestellte Kapital ausbezahlt.

Teilnahmerecht
und
Stimmrecht
auf der Hauptversammlung

Jeder Aktionär hat das Recht, an der jährlichen Hauptversammlung teilzunehmen und bei Beschlüssen sein Stimmrecht in anteiliger Höhe vom Aktiennennbetrag auszuüben.

Auskunftsrecht
durch den Vorstand

Jedem Aktionär steht während der Hauptversammlung das Recht zu, dem Vorstand Fragen über den Geschäftsbetrieb zu stellen.

Der Vorstand kann eine Antwort allerdings verweigern.

Bezugsrecht Bei der Kapitalerhöhungen erhalten die Aktionäre neue junge Aktien zugeteilt. Das Bezugsverhältnis ist so zu wählen, dass der Anteil am Grundkapital unverändert bleibt.
(Verwässerungsschutz)
Anteil am Liquidationserlös Bei Beendigung des Geschäftsbetriebes werden die Aktionäre am Liquidationserlös beteiligt.

Aktien als Geldanlage

Aktien sind eine beliebte Form der Geldanlage für private und institutionelle Anleger, um an höhreren Erträgen als bei anderen Anlageklassen zu partizipieren. Daneben bieten Aktien eine Möglichkeit, in Sachwerte zu investieren und ggf. sogar zu spekulieren
Insbesondere institutionelle Anleger sehen in Aktien ein Beherrschungsmotiv, da sie durch die Ausübung des Mitsprache-/Stimmrechts einen starken Einflus auf die Gesellschaft nehmen können.


Aktienbewertung mittels Kennzahlen

Die Aktienanalyse lässt sich in zwei große Gebiete einteilen: Die technische Aktienanalyse betrachtet unter der Prämisse, dass alle relevanten Informationen eines Unternehmens im Preis seiner Aktie stecken, lediglich den Verlauf des Aktienkurses. Hierbei werden vergangenheitsbezogene Chartanalysen durchgeführt, um einen Trend für die Zukunft auszumachen.

Dem gegenüber steht die fundamentale Aktienanalyse, die mittels Kennzahlen die Aktie eines Unternehmens bewerten soll und somit vergleichbar macht.

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Das KGV ist eine wichtige Kennzahl der fundamentalen Aktienanalyse und setzt den Aktienkurs eines Unternehmens ins Verhältnis zum Gewinn je Aktie. Hierzu wird der Unternehmensgewinn nach Zinsen, Abschreibungen und Steuern durch die Anzahl der emittierten Aktien dividiert.

KGV: Kurs-Gewinn-Verhältnis

Die Kennzahl drückt aus, wie viele Jahre es dauert, bis ein Unternehmen allein durch seine Gewinne alle Aktien zurückkaufen könnte.

Je niedriger das KGV, desto besser.

Dividendenrendite
Die Dividendenrendite berechnet das Verhältnis aus Dividende pro Aktie und dem Aktienkurs. Die Kennzahl drückt somit die Rendite der Aktie aus.

Dividendenrendite

Je höher die Dividendenrendite, desto besser.

Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV)
Das KCV setzt den Kurs der Aktie ins Verhältnis zum Cash-Flow des Unternehmens. Da der Cash-Flow durch Bilanzierungsspielräume kaum manipulierbar ist, eignet sich das KCV zur besonders objektiven Bewertung der Aktie. Inhaltlich drückt hat es eine ähnliche Bedeutung wie das KGV.

KCV: Kurs-CashFlow-Verhältnis

Je niedriger das KCV, desto besser.

Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV)
Das betrachtet die Bewertung des Eigenkapitals eines Unternehmens. Hierzu wird der Aktienkurs ins Verhältnis zum Buchwert des Unternehmens gesetzt, welcher sich aus allen immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen sowie den Finanzanlagen abzüglich aller Schulden zusammensetzt. Der Buchwert entspricht somit grob dem Eigenkapital.

KBV: Kurs-Buchwert-Verhältnis

Je niedriger das KBV, desto besser.

Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)
Das KUV drückt das Verhältnis zwischen dem Aktienkurs und dem Umsatz des Unternehms aus. Es kann als objektive Kennzahl verwendet werden, da die Umsätze eines Unternehmens nicht durch Bilanzierungsspielräume verändert werden kann.

Es kann ein weiteres Vergleichskriterium zwischen zwei Unternehmen sein. Insbesondere, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde, kann die Kennzahl zu Rate gezogen werden.

KUV: Kurs-Umsatz-Verhältnis

Je niedriger das KUV, desto besser.

Kapitalerhöhungen

Bei Kapitalerhöhungen sollen Aktionäre keinen Nachteil (Verwässerung) erleiden. Daher existiert ein gesetzliches Bezugsrecht für neue Aktien. Dieses wird als Verhältnis zwischen alten Aktien zu einer neuen Aktie angegeben. Ein Bezugsverhätnis von 4:1 drückt somit aus, dass ein Aktionär mit 4 Altaktien das Recht hat, 1 junge Aktie zu erwerben, damit er keine Stimmrechtsanteile verliert.

Im Anschluss an die Kapitalerhöhung wird sich ein Durchschnittspreis bilden, der maßgebend für den Wert des Bezugsrechts ist. 

Kapitalerhöhung: Bezugsrecht, Durchschnittskurs und Bezugsrechtswert

Rechnernisch lässt sich der Wert des Bezugsrechts auch direkt anhand folgender Formel komprimierter Formel ermitteln:

Rechnernischer Wert des Bezugrechts nach Kapitalerhöhungen

Die Kapitalerhöhung bildet hierbei bereits die Differenz aus [Neues Grundkapital - Altes Grundkapital].