Das Girokonto

Debitorische / Kreditorische Kontoführung

Das Girokonto (bzw. Kontokorrentkonto) ist ein Zahlungsverkehrskonto im Privat- und Firmenkundengeschäft der Banken. 

Es wird als eine chronologisch geführte Rechnung verstanden, die alle Verbindlichkeiten und Forderungen eines Kreditinstitutes aus der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden beinhaltet. Hier wird von kreditorischer und debitorischer Kontoführung gesprochen.

Kreditorisch werden Konten mit positivem Kontosaldo ("im Haben") geführt. Der Kunde tritt hier als Kreditor (Gläubiger) auf, da er der Bank sein Guthaben anvertraut.

Debitorisch werden Konten mit negativem Kontosaldo ("im Soll") geführt. Hier tritt der Kunde gegenüber der Bank als Debitor (Schuldner) auf, da die Bank einen Anspruch auf Begleichung der Verbindlichkeit hat. Beim Girokonto sprechen wir dabei von einem Dispositionskredit ("Dispo"). Diesen gewährt die Bank Kunden mit einer guten Bonität.

Das Girokonto ist das Konto für "Jedermann". Wenn es guthabenbasiert ist, wird auch vom "Basiskonto" im Sinne des § 31 ZKG gesprochen.

Der Kontovertrag

Für die Vorgehensweise bei Kontoeröffnungen gibt es in jeder Bank festgelegte Abläufe, die auf den rechtlichen Grundsätzen der Kontenwahrheit (§ 154 AO) beruhen.

Der Kontovertrag umfasst daher stets folgende Dokumente:

  • Legitimationspapiere
    (entweder Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Wirtschaftlich Berechtigter
    (Eigene oder fremde Rechnung)
  • FATCA
    (Erklärung bei Steuerpflicht in den USA)
  • Schufa-Anfrage
    (Verzicht bei guthabenbasierten Konten möglich)
  • Information zur Einlagensicherung

Im Rahmen von zunehmend wachsenden Compliance-Anforderungen an Geldhäuser, ist besondere Sorgfalt bei der Legitimationsprüfung der Kunden geboten. Gesetzliche Prüfungspflichten verlangen die Überprüfung von steuerrelevanten (§ 1 EStG u. § 4 AWG) und geldwäscherelevanten (§ 4 GWG) Daten.

Eine Kontoeröffnung ist eine zweiseitige Willenserklärung, bei der der Kunde die erste Willenserklärung zur Kontoeröffnung abgibt. Die Bank kann diese dann annehmen oder eine Ablehnung ausprechen. 

Eine bestehende Kundenbeziehung kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei einer bankseitigen Kündigung muss dem Kunden eine ordentliche Frist eingeräumt werden. Eine bankseitige Kündigung darf nicht zu besonderen Unzeiten stattfinden. (Bsp.: Der Kunde liegt länger im Krankenhaus)


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Einzel- und Gemeinschaftskonten

Girokonten können als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto geführt werden. 

Bei Einzelkonten tritt eine Person alleine in ihrem Namen als Kontoinhaber auf. 

Beim Gemeinschaftskonto treten mehrere Personen gesamtschuldnerisch als Kontoinhaber in gemeinsamen Namen auf. Zu unterscheiden sind hier zwei mögliche Arten:

  1. Oder-Konto: Jeder Kontoinhaber darf einzeln verfügen und Vollmachen erteilen.
  2. Und-Konto: Alle Kontoinhaber können nur gemeinsam verfügen oder Vollmachten ausstellen.

Typisch für Gemeinschaftskonten ist das Konto für Ehepaare bzw. Lebenspartner. Bei Privatkunden spielt nur das Oder-Konto eine Rolle, da in der Regel gewünscht ist, dass jeder einzeln verfügen kann.
Ein Oder-Konto kann von jedem Kontoinhaber jeder Zeit in ein Und-Konto umgewandelt werden. In der Praxis kann die Bank jedoch dann aufgrund des erhöhten Aufwands dann eine Kontokündigung aussprechen.

Nutzen für den Kunden und für die Bank

Das Girokonto ist sowohl für die Bank als auch für den Kunden von besonderem Nutzen:

Nutzen für die Bank

  • Aufbau einer Kundenbeziehung
  • Kundenbindung
  • Generierung von Einlagen
  • Cross-Selling-Ansätze
  • Erzielung von Sollzinsen und Provisionen 
  • Durch die Umsätze lernt die Bank den Kunden kennen

Nutzen für den Kunden

  • Teilnahme am (bargeldlosen) Zahlungsverkehr
  • Schutz vor Verlust oder Diebstahl des Geldes
  • Ansatz für weitere Bankrodukte
  • Einfachheit und Komfortabilität
  • (Seltener: Erzielung von Haben-Zinsen)

Empfohlene Literatur

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