Wertpapierleihe
Bei der Wertpapierleihe überlässt der Verleiher für eine bestimmte Zeit vorher festgelegte Wertpapiere. Der Entleiher muss hierfür neben den üblichen Wertpapiererträgen (Dividenden, Zinsen,...) auch ein Leihentgelt in Form eines Leihe-Zinssatzes zahlen. Dieser Zinssatz wird auf Basis von act/360 bestimmt.
Die Wertpapierleihe ist im klassischen Sinn nicht als Leihe nach dem BGB zu verstehen, da der Entleiher während der Laufzeit vollständiges Eigentum an den Wertpapieren erlangt und dem Verleiher zur Fälligkeit nur Wertpapiere nach gleicher Art und Güte zurückgeben muss.
Aus diesem Geschäft können beide Parteien einen Nutzen für sich ziehen: Der Verleiher kann durch das Leihentgelt eine zusätzliche Rendite erwirtschaften und ggf. sogar Verwaltungskosten/Depotgebühren während der Laufzeit sparen.
Der Entleiher erlangt vollständiges Eigentum an den Wertpapieren, was diesem spekulative Geschäfte und Arbitrage-/Hedging-Möglichkeiten eröffnet.
Repogeschäfte (Wertpapier-Pensionsgeschäfte)
Unter Wertpapier-Pensionsgeschäft oder auch Repos (engl. Repurchase Agreements) versteht man die heutige Übertragung von Wertpapieren gegen Zahlung eines Geldbetrages und eine Rückübertragung (WP gegen Geldbetrag+Verzinsung) in der Zukunft.
Während der Laufzeit stehen die ständigen Erträge der entliehenen Wertpapiere (Zinsen, Dividenden,..) dem Verleiher zu. Es erfolgt eine sofortige Weiterleitung der Erträge.
Die Verzinsung ist abhängig von einer festgelegten Repo Rate, die bei Anleihen auf den Dirty Price (CleanPrice+Stückzinsen) erhoben wird (act/360).
WP-Repogeschäfte sind für beide Kontrahenten nützlich: Der Verleiher (Pensionsgeber) kann Liquidität beschaffen, ohne die Wertpapiere veräußern zu müssen. Außerdem hat er eine Arbitrage-Möglichkeit in der Differenz von Geldmarktzins und Repo-Verzinsung.
Der Entleiher (Pensionsnehmer) kann durch das Eigentum an den Wertpapieren während der Laufzeit zahlreiche Möglichkeiten von Arbitrage-/Hedging-Geschäfte nutzen und spekulative Leerverkäufe tätigen.