Besteuerung von Vermögensanlagen
Bei der Geldanlage müssen neben den drei klassischen Anlegerzielen (Rendite, Risiko, Liquidität) auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, damit eine erwirtschaftete Rendite nicht unter einer hohe Besteuerung leidet.
Zu unterscheiden sind verschiedene Steuerarten, die je nach getätigtem Investment erhoben werden:
Kapitalerträge ⇨ Zinsen ⇨ Dividenden ⇨ Gewinne aus Wertpapier-Verkäufen |
Einkommensteuer
Banken führen diese Steuern in der Regel bereits vorab an das Finanzamt ab, sodass diese Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Anleger können Kapitalerträge auf Wunsch dennoch in der ESt-Erklärung angeben, falls der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt. Die Abgeltungssteuer wird auch als Kapitalertragssteuer bezeichnet. |
Sonstige Einkünfte (Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) ⇨ Kryptowährungen ⇨ Edelmetalle ⇨ Devisen |
Einkommensteuer Nach einer Haltefrist von mindestens 12 Monaten sind private Veräußerungsgeschäfte von beweglichen Gütern allerdings steuerfrei. Hierunter fallen Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum,...) oder Edelmetallen. Bei einer Haltefrist von unter einem Jahr müssen die Gewinne versteuert werden, wenn diese 600 EUR p.a. übersteigen. |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Einkommensteuer |
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Weitere Steuern |
Grundsteuer Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer |