Besteuerung von Vermögensanlagen

Bei der Geldanlage müssen neben den drei klassischen Anlegerzielen (Rendite, Risiko, Liquidität) auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, damit eine erwirtschaftete Rendite nicht unter einer hohe Besteuerung leidet.

Zu unterscheiden sind verschiedene Steuerarten, die je nach getätigtem Investment erhoben werden:

Kapitalerträge

⇨ Zinsen
⇨ Dividenden
⇨ Gewinne aus
Wertpapier-Verkäufen

Einkommensteuer
Wird mit einem jährlichen Freibetrag von 801 EUR (Eheleute: 1602 EUR) auf alle darüber hinausgehenden Kapitalerträge erhoben:

  1. Abgeltungssteuer (25% auf die Erträge)
  2. Solidaritätszuschlag (5,5% auf Abgeltungssteuer)
  3. ggf. Kirchensteuer (8-9% auf Abgeltungssteuer)

Banken führen diese Steuern in der Regel bereits vorab an das Finanzamt ab, sodass diese Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Anleger können Kapitalerträge auf Wunsch dennoch in der ESt-Erklärung angeben, falls der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt.

Die Abgeltungssteuer wird auch als Kapitalertragssteuer bezeichnet.

Sonstige Einkünfte

(Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften)

⇨ Kryptowährungen
⇨ Edelmetalle
⇨ Devisen

Einkommensteuer
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 EStG) unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz und müssen bei der Überschreitung des Freibetrags von 599,99 EUR p.a. in der Steuererklärung angegeben werden.

Nach einer Haltefrist von mindestens 12 Monaten sind private Veräußerungsgeschäfte von beweglichen Gütern allerdings steuerfrei.
Bei unbeweglichen Gütern (Grundstücke, Immoblilien) gilt eines Mindesthaltefritst von 10 Jahren, wenn eine Veräußerung steuerfrei stattfinden soll.

Hierunter fallen Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum,...) oder Edelmetallen. Bei einer Haltefrist von unter einem Jahr müssen die Gewinne versteuert werden, wenn diese 600 EUR p.a. übersteigen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.

 

 

Weitere Steuern

Grundsteuer
Wird auf bestehendes Eigentum an Grundstücken erhoben.

Umsatzsteuer
Entsteht ggf. bei Erwerb / Veräußerung von Vermögensgegenständen.
Kann als Kostenposition zu auf Depotgebühren erhoben werden.

Grunderwerbsteuer
Entsteht beim Kauf von Immobilien.

Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
Bei der Übertragung von Eigentum können Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer anfallen.