Exportkreditversicherungen

Eine Exportkreditversicherung oder ECA-Deckung (export credit agencies) besichert offene Forderungen aus Außenhandelsgeschäften zum Schutze eines Export-Unternehmens oder einer Bank bei Außenhandelsfinanzierungen.

Exportkreditversicherer sind private Unternehmen. Allein die EULER HERMES AG  und die Pricewaterhousecoopers AG (PWC) halten in Deutschland das Bundesmandat inne, wodurch eine staatliche Deckung durch sie im Auftrag und für die Rechnung des Bundes abgegeben wird.

Exportkreditversicherungen decken das Ausfuhrrisiko  ab, welches die Geldforderung nach dem Warenversand darstellt, in Form von Exportkreditgarantien. Dazu zählen:

  • Ausfuhrgarantien
    (bei Geschäften mit privaten Handelspartnern)
  • Ausfuhrbürgschaften
    (bei Geschäften mit öffentlichen/staatlichen Handelspartnern)

Deckungsnehmer können deutsche Unternehmen (bei Lieferantenkrediten) und Banken (bei Bestellerkrediten) sein. Möglich sind Einzeldeckungen für einmalige Geschäfte oder Pauschaldeckungen für wiederholende Geschäfte. Es existieren weitere Sonderdeckungsformen.

Die Entgelte für eine Hermesdeckung richten sich nach verschiedenen Länderkategorien und Käuferkategorien, die dem Geschäft ein Risiko zuordnen. Daneben müssen Deckungsnehmer stets einen prozentualen Selbstbehalt leisten

Forfaitierung

Eine Forfaitierung (eng. Forfaiting) ist der regresslose Ankauf von Forderungen aus dem Außenhandel durch den Forfaiteur (Banken und Finanzinstitute). Diese Forderungen müssen zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, um abzüglich eines Diskontes angekauft zu werden. Ein Rückkauf durch den ursprünglichen Inhaber der Forderung ist nicht möglich (regresslos).

Durch den Ankauf der Forderungen übernimmt die Bank alle wirtschaftlichen und politischen Risiken aus dem Geschäft. Dieser Ankauf kann auf dem Primärmarkt (direkt vom Kunden) und auf dem Sekundärmarkt (indirekt von anderen Banken) stattfinden.

Es können offene Forderungen mit einem Zahlungsziel forfaitiert werden:

  1. Buchforderungen aus Lieferverträgen
  2. Solawechsel (Vom Käufer ausgestellter Wechsel)
  3. Tratte/Akzept: gezogener Wechsel (Vom Verkäufer ausgestellt und vom Käufer akzeptiert)
  4. Forderungen aus dem Dokumentengeschäft
  5. Forderungen aus abstrakten Garantien

Forfaitierungskosten
Die Kosten einer Forfaitierung ergeben sich aus den Zinskosten, die aus der Refinanzierung entstehen. Die Forderungssumme wird mit diesem über die Laufzeit barwertig abdiskontiert und dann abzüglich einer Bankmarge ausgezahlt.

Grundlage der Berechnung von Zinsen ist die französische Zinsrechnung (Euromethode).

Vorteile für den Exporteur
Der Exporteur kann durch eine Fortaitierung seine Bilanz entlasten und offene Forderungen in Liquidität umwandeln. Dadurch gibt er ebenfalls alle mit dem Geschäft verbundenen Risiken an den Forfaiteur ab. Darüber hinaus müssen Unternehmen sich nicht mehr um die Abwicklung von offenen Forderungen kümmern, was sowohl für den kleineren Mittelstand als auch für Großkonzerne eine Entlastung der Arbeit darstellt.

Lieferantenkredite

Der Lieferantenkredit ist ein Zahlungsziel, das der Exporteur dem Importeur gewährt. Die Voraussetzung dieses Instruments ist in der Regel eine bestehende Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Handelspartnern, da ein Zahlungsziel mit Ausfallrisiken verbunden ist.

Der Exporteur übernimmt die Rolle des Kreditgebers und vereinbart mit dem Importeur einen eigenständigen Finanzierungsvertrag. In diesem wird auch ein Zinssatz für die Finanzierungskosten festgehalten. Dieser Zinssatz ist in der Regel höher als der marktübliche Bankzins, da sich der Exporteur ggf. selbst zu diesem Bankzins refinanzieren muss und eine Marge hinzurechnet.

Im Außenhandel sind ebenfalls Akkreditive auf Nachsicht üblich, die genauso als Lieferantenkredit mit Zahlungsziel wirken.

Da sich für den Exporteur offene Forderungen schlecht auf die Bilanz auswirken, macht dieses Geschäft für ihn nicht immer Sinn. Um weniger Risiken in die Bücher zu nehmen, kann der Lieferantenkredit mit einer ECA-Deckung abgesichert werden.

Bestellerkredit

Banken vergeben Bestellerkredite direkt an den ausländischen Importeur, die ausländische Bank oder an eine staatliche Organisation im anderen Land. Dieser Kredit dient zur Begleichung der Geldforderung aus dem Außenhandelsgeschäft.

Bestellerkredite erfreuen sich wachsender Bedeutung, da dadurch der Exporteur keine offenen Forderungen in die Bilanz aufnehmen muss und auch keine Kreditlinien von ihm belastet werden. 
Insbesondere im Vergleich zum Lieferantenkredit kann es sinnvoll sein, eine erfahrene Bank die Kreditkonditionen mit dem Importeur aushandeln zu lassen, da diese über eine weitreichendere Expertise verfügt.

Mit einer Hermesdeckung können die Risiken des Geschäftes für die Bank reduziert werden.

Weiterführende Literatur

Als weiterführende Literatur empfehle ich Ihnen einen der beiden Klassiker aus dem Bankwesen und ggf. zur Ergänzung das Lehrbuch von Büter:

                          

Insbesondere für Schüler und Studenten empfehle ich den Grill/Perczynski zur Vorbereitung auf die Klausuren und die Abschlussprüfung. Für fortgeschrittenes Wissen bietet sich der Büter an.